Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Erne's Euromotos AG
Sihlquai 67
8005 Zürich
Schweiz
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Erne's Euromotos AG (nachfolgend "Verkäufer") und ihren Kunden über den Verkauf von Neu- und Occasionsmotorrädern, Vorführfahrzeugen, Ersatzteilen, Zubehör, Bekleidung sowie für sämtliche Werkstatt- und Serviceleistungen. Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages oder der Auftragserteilung anerkennt der Kunde diese AGB.
2. Vertragsabschluss Ein Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung oder der Unterzeichnung des Kaufvertrages zustande. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
3. Preise Es gelten die im Kaufvertrag vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde. Preisänderungen aufgrund gesetzlicher Änderungen (z.B. Mehrwertsteuer, Abgaben oder Gebühren) bleiben vorbehalten.
4. Zahlung Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis spätestens bei Fahrzeugübergabe vollständig zu bezahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Fahrzeug Eigentum der Erne's Euromotos AG. Der Verkäufer ist berechtigt, Eigentumsvorbehalte eintragen zu lassen.
5. Liefertermine Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Lieferengpässen des Herstellers oder behördlicher Anordnungen berechtigen den Käufer nicht automatisch zum Vertragsrücktritt oder zu Schadenersatzansprüchen.
6. Fahrzeugübergabe Mit der Übergabe gehen Nutzen und Gefahr auf den Käufer über. Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Übergabe sorgfältig zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind unmittelbar bei Übergabe schriftlich zu melden.
7. Fahrzeugzulassung Die Zulassung des Fahrzeuges erfolgt i.d.R. durch den Käufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Kosten für Zulassung, Kontrollschilder, Verkehrssteuern oder Versicherungen trägt der Käufer.
8. Garantie Für Neufahrzeuge gelten ausschliesslich die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Bei Occasionsfahrzeugen gelten die im Kaufvertrag vereinbarten Garantiebedingungen. Von der Garantie ausgeschlossen sind insbesondere: normaler Verschleiss, Reifen, Bremsbeläge, Kupplungen, Batterien, Glühlampen, Ketten und Ritzel, Schäden durch unsachgemässe Bedienung, Rennstreckeneinsatz, mangelnde Wartung, Veränderungen am Fahrzeug. Garantiearbeiten dürfen ausschliesslich nach vorgängiger Zustimmung des Verkäufers durchgeführt werden.
9. Gewährleistung Soweit gesetzlich zulässig, richtet sich die Gewährleistung nach den Bestimmungen des Kaufvertrages. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10. Probefahrten Probefahrten erfolgen auf eigenes Risiko. Der Fahrer bestätigt mit Fahrtantritt, im Besitz eines gültigen Führerausweises zu sein. Der Fahrer haftet für Verkehrsverstösse während der Probefahrt. Bei selbstverschuldeten Schäden haftet der Fahrer im Rahmen der vereinbarten Versicherungsbedingungen und des vereinbarten Selbstbehaltes.
11. Werkstattaufträge Reparaturaufträge können schriftlich, telefonisch oder mündlich erteilt werden. Zusätzliche Arbeiten, welche für eine fachgerechte Reparatur notwendig sind, dürfen ohne Rücksprache durchgeführt werden, sofern deren Kosten den ursprünglichen Kostenvoranschlag um nicht mehr als 15 % überschreiten. Darüber hinaus wird der Kunde nach Möglichkeit vorgängig informiert.
12. Kostenvoranschläge Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Abweichungen aufgrund erst während der Reparatur festgestellter Schäden bleiben vorbehalten.
13. Ersatzteile Ausgebaute Ersatzteile gehen grundsätzlich in das Eigentum des Verkäufers über, sofern der Kunde deren Herausgabe nicht ausdrücklich vor Beginn der Arbeiten verlangt.
14. Fahrzeugabholung Reparierte Fahrzeuge sind spätestens einen Arbeitstag nach Fertigstellung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kann eine Standgebühr erhoben werden.
15. Datenschutz Personendaten werden ausschliesslich zur Vertragsabwicklung, gesetzlichen Verpflichtungen sowie zur Kundenbetreuung verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist.
16. Haftung Der Verkäufer haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
17. Rücktritt Tritt der Käufer ohne gesetzlichen oder vertraglichen Grund vom Kaufvertrag zurück, kann der Verkäufer Ersatz des entstandenen Schadens verlangen. Bereits geleistete Anzahlungen können mit entstandenen Aufwendungen verrechnet werden.
18. Höhere Gewalt Kann der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Pandemien, Naturereignissen, Lieferengpässen oder behördlicher Massnahmen seine Verpflichtungen nicht rechtzeitig erfüllen, verlängern sich Lieferfristen angemessen.
19. Gerichtsstand Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.
20. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine gesetzlich zulässige Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
21. Anzahlungen Bei Bestellung eines Fahrzeuges kann eine Anzahlung verlangt werden. Tritt der Käufer ohne gesetzlichen oder vertraglichen Grund vom Kaufvertrag zurück, ist der Verkäufer berechtigt, die Anzahlung ganz oder teilweise zur Deckung des entstandenen Schadens (insbesondere Verwaltungsaufwand, Wertverlust, Finanzierungskosten sowie Kosten für bestelltes Zubehör oder Umbauten) einzubehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch bleibt vorbehalten.
22. Sonderbestellungen und Umbauten Individuell bestellte Fahrzeuge, Zubehörteile, Bekleidung oder Sonderanfertigungen sowie speziell für den Kunden bestellte Originalteile sind grundsätzlich von Rückgabe oder Umtausch ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche können zusätzliche Kosten und Lieferverzögerungen verursachen. Umbauten erfolgen nach den Wünschen des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass gewünschte Änderungen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen
23. Eintauschfahrzeuge Der vereinbarte Eintauschpreis basiert auf den Angaben des Kunden sowie dem Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Bewertung. Der Käufer bestätigt insbesondere: dass sämtliche bekannten Mängel angegeben wurden; dass keine wesentlichen Unfallschäden verschwiegen wurden; dass Kilometerstand und Fahrzeughistorie nach bestem Wissen korrekt sind; dass das Fahrzeug frei von Rechten Dritter ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Werden nach Vertragsabschluss erhebliche, bisher unbekannte Mängel festgestellt oder weicht der tatsächliche Zustand wesentlich von den Angaben des Kunden ab, ist der Verkäufer berechtigt, den Eintauschwert entsprechend anzupassen oder vom Vertrag zurückzutreten.
24. Nicht abgeholte Fahrzeuge Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde informiert. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von einem Arbeitstag abgeholt, kann eine Standgebühr von CHF 15.00 pro Kalendertag erhoben werden. Nach Ablauf von drei Monaten ist der Verkäufer berechtigt, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Verwertung des Fahrzeuges geltend zu machen.
25. Diagnose- und Fehlersuchkosten Diagnose-, Prüf- und Fehlersucharbeiten sind kostenpflichtig, unabhängig davon, ob anschliessend eine Reparatur durchgeführt wird. Dies gilt insbesondere für: elektronische Diagnosen; Steuergeräteprüfungen; Softwareanalysen; Fehlersuche bei sporadischen Störungen; Probefahrten zur Fehlerdiagnose.
26. Software-Updates Moderne Motorräder enthalten elektronische Steuergeräte mit Software. Der Verkäufer darf im Rahmen von Servicearbeiten vom Hersteller vorgeschriebene Software-Updates installieren. Ein Anspruch auf Wiederherstellung älterer Softwarestände besteht nicht. Für Einschränkungen oder Änderungen der Fahrzeugfunktionen aufgrund von Herstellervorgaben übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
27. Garantieausschluss bei Rennbetrieb Jeglicher Einsatz des Fahrzeuges bei Rennveranstaltungen, Renntrainings, Zeitmessungen, Drag-Racing, Stunt-Veranstaltungen oder vergleichbaren Wettbewerben erfolgt auf eigenes Risiko. Schäden, welche hierdurch entstehen, sind von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
28. Ersatz- und Mietfahrzeuge Für Ersatz- und Mietfahrzeuge gelten die jeweils unterzeichneten Mietbedingungen. Der Fahrer haftet insbesondere für: Verkehrsregelverletzungen; Parkbussen; Mautgebühren; Schäden, welche nicht durch die Versicherung gedeckt sind; den vereinbarten Selbstbehalt. Das Fahrzeug ist vollgetankt sowie in sauberem Zustand zurückzugeben. Andernfalls können die entsprechenden Kosten verrechnet werden.
29. Eigentum an ersetzten Teilen Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Erne's Euromotos AG über, sofern deren Herausgabe nicht vor Beginn der Reparatur ausdrücklich verlangt wurde. Garantiepflichtige Teile sind dem jeweiligen Hersteller zur Prüfung einzusenden und können daher grundsätzlich nicht an den Kunden ausgehändigt werden.
30. Aufbewahrung persönlicher Gegenstände Der Kunde ist verpflichtet, persönliche Gegenstände vor Abgabe des Fahrzeuges zu entfernen. Für verlorene oder beschädigte Gegenstände im Fahrzeug übernimmt der Verkäufer keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.
31. Probefahrten nach Reparaturen Zur Diagnose oder Qualitätskontrolle dürfen Mitarbeitende des Verkäufers Probefahrten durchführen, soweit dies technisch erforderlich ist.
32. Abbruch einer Reparatur Entscheidet sich der Kunde nach erfolgter Diagnose gegen eine Reparatur, sind sämtliche bis dahin entstandenen Arbeits-, Diagnose- und Materialkosten zu bezahlen.
33. Verzug des Käufers Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt: Verzugszinsen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen; Mahngebühren zu verrechnen; weitere Lieferungen oder Arbeiten bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
34. Bild- und Werbematerial Der Verkäufer ist berechtigt, Fotos von Fahrzeugen anzufertigen und diese für interne Dokumentationszwecke zu verwenden. Eine Veröffentlichung mit erkennbaren Kontrollschildern oder personenbezogenen Daten erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden oder wenn eine gesetzliche Grundlage besteht.
35. Datenschutz und Kundenbetreuung Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten für folgende Zwecke verwendet werden dürfen: Serviceerinnerungen; Rückrufaktionen des Herstellers; Garantieabwicklung; Terminvereinbarungen; Informationen über Veranstaltungen; Einladungen zu Probefahrten; Newsletter und Angebote der Erne's Euromotos AG. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.
36. Schlussbestimmungen Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.Erne's Euromotos AG
Mit Unterzeichnung des Kaufvertrages bestätigt der Käufer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.